Unbegrenzte Nutzung Geschäftsbedingungen und Konditionen

1. Allgemeines

1.1 Allgemeine Bestimmungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen von Verein Coworking Herisau ("Coworking Herisau"). welche gegenüber ihren Vertragspartnern im Zusammenhang mit ihren Dienstleistungen erbracht werden.

2. Angebot

2.1 Dienstleistungen und Tarife

Gegenstand der Dienstleistungen von Coworking Herisau ist die Bereitstellung flexiblen Arbeitsplatzlösungen. Die von Coworking Herisau angebotenen Dienstleistungen und entsprechenden Tarife sind auf der Website www.coworking-herisau.ch und im Mieterverwaltungssystem aufgeführt.

3. Vertrag

Dieser Vertrag instituiert für den Kunden bezüglich der Räumlichkeiten keine Miet-, Grundstücks- oder Pachtrechte. Coworking Herisau gewährt dem Kunden das Recht, die Räumlichkeiten gemeinsam mit anderen Kunden zu nutzen. Die Nutzung der Räumlichkeiten entspricht rechtlich einem Vertrag über die Unterbringung in einem Hotel.

Bei Onlinebuchungen des Kunden handelt es sich um einen verbindlichen Vertragsschluss des Kunden über den gewählten Tarif.

4. Kündigungsfristen

Für die Kündigung bestehender Verträge gelten die folgenden Fristen:

- Tagespass, 1 Tag pro Woche im Monatsabo, 2 Tage pro Woche im Monatsabo,Unbegrenzte Nutzung im Monatsabo : 1 Tag vor Beendigung der Vertragsdauer
- Unbegrenzte Nutzung im Jahresabo: 1 Monate vor Beendigung der Vertragsdauer

5. Annullationen und Umbuchungen

Annullationen oder Umbuchungen von Meetingräumen sind nur gültig, wenn diese schriftlich an Coworking Herisau zugestellt oder im Mieterverwaltungssystem durch den Kunden vorgenommen werden.

Es entstehen folgende Kosten:
- Änderungen/Annullationen bis 0-5 Tage vor Benutzung: 100%
- Änderungen/Annullationen bis 6 Tage vor Benutzung: 0%

Massgebend zur Berechnung des Annullationsdatums ist das Eintreffen der schriftlichen Erklärung bei Coworking Herisau. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.

6. Nutzung

6.1 Gebrauchszweck

Die Räumlichkeiten dürfen durch den Kunden ausschliesslich als Büroräume. Ein Verstoss gegen diese Bestimmung berechtigt Coworking Herisau zur ausserordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses.

6.2 Sorgfalt & Rücksicht

Der Kunde ist verpflichtet, alle Bestandteile der Räumlichkeiten des Dienstleisters, insbesondere die Einrichtungsgegenstände und Geräte, sorgfältig zu behandeln. Der Kunde haftet für Schäden, die durch vertragswidrige Benützung entstehen.
Bei der Benützung der Räumlichkeiten hat der Kunde auf die anderen Kunden Rücksicht zu nehmen.

6.3 Öffnungszeiten & Betriebsferien

Die Nutzung der Räumlichkeiten ist zu folgenden Zeiten gestattet: Mo-Fr: 08.00-18.00 Uhr. Eine Nutzung ausserhalb der Öffnungszeiten ist nach Absprache möglich. Die Gebühr ist unabhängig von der tatsächlichen Nutzung in vollem Umfang fällig. Kunden mit Schlüssel/Badge ist der Zugang zu den Räumlichkeiten jederzeit (24/7) möglich.
Während Betriebsferien und betrieblich bedingen Schliessungen, ist der Zugang zum Coworking Herisau für Kunden mit Schlüssel/Badge gewährleistet und kann für Kunden ohne Schlüssel nach Absprache ebenfalls gewährleistet werden. Während diesen Zeiten fallen diverse Dienstleistungen weg. Coworking Herisau informiert betroffene Kunden im Vorfeld.

6.4 Mobiliar

Sämtliches Mobiliar wird durch Coworking Herisau gestellt. Das Grundangebot beinhaltet einen (je nach Tarif exklusiv zu benutzenden) Bürotischanteil und Stuhl. Weiteres Mobiliar wird im Tarif oder im Vertrag aufgeführt.
Eigenes Mobiliar (dazu gehören Tischdrucker, Pflanzen, Beistelltische und ähnliches) darf nur in Absprache mit Coworking Herisau aufgestellt werden.

6.5 Internet & WLAN

Coworking Herisau stellt mindestens einen dedizierten Glasfaserinternetanschluss zu einem lokalen Internetprovider zur Verfügung. Das dafür gültige SLA ist grundsätzlich «best effort».

Netzwerkprobleme sind bei einem Coworking Herisau Mitarbeiter zu melden. Serviceleistungen werden werktags von 8:00 bis l8:00 erbracht. Die Reaktionszeit beträgt für:
Dringende Störungen: 4h
Nicht dringende Störungen: 12h

In jedem Fall muss der Kunde den Internetzugriff wie ein öffentliches Netzwerk behandeln. Coworking Herisau kann keinerlei Haftung übernehmen für unbefugte IT-Zugriffe auf die Infrastruktur des Kunden.

WLAN ist in den gesamten Räumlichkeiten verfügbar. Der Betrieb von WLAN Access Points oder sonstiger Infrastruktur des Kunden, die das Coworking Herisau WLAN stören könnte, ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen können mit schriftlicher Erlaubnis von Coworking Herisau gewährt werden. Der Kunde hat dazu genaue Angaben zu liefern zur vorgesehenen Positionierung und Signalstärke der Sender. Sollten Störungen auftreten, kann Coworking Herisau die Ausnahmebewilligung jederzeit fristlos zurückziehen.

7. Entschädigung

7.1 Preise & Tarife

Alle Gebühren gemäss Tarifliste beziehen sich auf die angegebenen Angebote und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, da der Verein Coworking Herisau aktuell von der Mehrwertsteuer befreit ist. Darüber hinausgehende Leistungen sind gesondert zu vergüten. Sämtliche Preise und Leistungen sind auf https://www.coworking-herisau.ch einsehbar.
Preise und Tarife können durch Coworking Herisau jederzeit geändert werden und treten direkt in Kraft.

7.2 Zahlungsmodalitäten

Die Gebühr bemisst sich bei den Monatsabos monatlich und wird mit Vertragsantritt fällig. Beim Tagespass und Jahresabo ist die Gebühr auch mit Vertragsantritt fällig.
Alle Gebühren sind grundsätzlich bei Antritt über das Mieterverwaltungssystem von Coworking Herisau per Kreditkarte oder mit anderen Systemen via Direktbelastung oder in bar zu bezahlen.

7.3 Verzug

Coworking Herisau ist berechtigt, dem Kunden bei Zahlungseingängen nach dem Fälligkeitsdatum, einen Verzugszins von 5% p.a. (ab Fälligkeitsdatum) sowie Mahngebühren von mind. CHF 20 und weitere damit zusammenhängende Spesen in Rechnung zu stellen.

8. Übergabe & Reinigung

Coworking Herisau übergibt dem Kunden die Räumlichkeiten inkl. dazugehörige Gegenstände in gebrauchsfähigem und gereinigtem Zustand.

Die Open Spaces und Gemeinschaftsbereiche werden einmal wöchentlich gereinigt. Der Kunde verpflichtet sich, die ihm zugeteilten Bereiche so aufgeräumt zu halten, dass die Reinigung nicht behindert wird.

9. Schlüssel/Badges

Die dem Kunden zugewiesenen Schlüssel/Badges bleiben im Eigentum des Dienstleisters. Der Kunde darf die Schlüssel/Badges ohne vorherige Zustimmung von Coworking Herisau nicht vervielfältigen lassen oder an andere Personen verleihen. Ein Verlust ist Coworking Herisau unverzüglich anzuzeigen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Kosten für Ersatzschlüssel/-badges zu übernehmen. Diese Vorgehensweise gewährleistet, dass Coworking Herisau jederzeit sicher bleibt. Wurde dem Kunden die Nutzung der Räumlichkeiten ausserhalb der regulären Geschäftszeiten gestattet, müssen alle Türen beim Verlassen der Räumlichkeiten verschlossen werden. Andernfalls kann die Sicherheit der anderen Kunden und der Räumlichkeiten nicht gewährleistet werden.

10. Unterhaltspflicht & Zugang

Coworking Herisau ist verpflichtet, die Räumlichkeiten in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten. Vom Kunden erkannte Mängel sind Coworking Herisau sofort zu melden. Bei plötzlich auftretenden Mängeln, welche einen unaufschiebbaren Notfall darstellen, ist der Kunde angehalten, sofort einen Coworking Herisau Mitarbeiter zu informieren bzw. bei deren Abwesenheit, die unbedingt notwendigen Vorkehrungen zur Abwendung von Folgeschäden, soweit möglich und zumutbar, selber zu treffen oder treffen zu lassen. Im Unterlassungsfall haftet der Kunde für Folgeschäden.

Coworking Herisau ist berechtigt, in den Räumlichkeiten und an den dazugehörenden Einrichtungen und Installationen sowie in und an den allgemeinen Gebäudeteilen unter Einhaltung einer dem Umfang angemessenen Anzeigefrist erforderliche Reparaturen, Anpassungen und Renovationen ungehindert auszuführen. Die für die Sacherhaltung notwendigen, unaufschiebbaren Arbeiten hat der Kunde jederzeit zu dulden. Verweigert er den Handwerkern den Zugang zu den Räumlichkeiten, kann er für allfällige Mehrkosten und Folgeschäden haftbar gemacht werden.

Coworking Herisau ist berechtigt, die Räumlichkeiten des Kunden zu betreten, und zwar jederzeit nach einer Vorankündigung von mindestens zwei Werktagen. Im Falle eines Notfalls oder wenn der Auftraggeber seine Absicht erklärt hat, den Vertrag zu kündigen, wird sich Coworking Herisau bemühen, den Kunden im Voraus mündlich oder elektronisch darüber zu informieren, wann der Zugang benötigt wird, um Tests, Reparaturen oder andere Arbeiten durchzuführen, mit Ausnahme von Routineinspektionen, Reinigung und Wartung. Coworking Herisau wird sich bemühen, geeignete Sicherheitsmassnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit der Geschäftsaktivitäten des Kunden zu schützen.

11. Nutzung der Flächen durch Dritte

Der zwischen Coworking Herisau und dem Kunden abgeschlossene Vertrag ist persönlich und auf die Person des Kunden zugeschnitten.

Jede längerfristige entgeltliche oder unentgeltliche Nutzung der Flächen durch Dritte oder Übertragung des Vertragsverhältnisses bedarf der schriftlichen Zustimmung durch Coworking Herisau. Diesfalls stehen Coworking Herisau für die Prüfung des Dritten und die damit zusammenhängenden Abklärungen 30TagezurVerfügung.

12. Haftung von Coworking Herisau

Coworking Herisau übernimmt keine Haftung bei Schäden oder Verlust von Gegenständen in den Räumen des Betreibers. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für vorsätzliche und grob fahrlässige Schädigung. Jeder Kunde ist selbst für eigene Gegenstände verantwortlich. Ihm obliegt es, sein Eigentum ausreichend zu versichern und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen.
Coworking Herisau versichert sich für Haftpflichtschäden gegenüber Drittpersonen nur so weit, wie sie zur Haftung herangezogen werden kann.
Coworking Herisau haftet nicht für Personen- und Sachschäden. Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung solcher Schäden durch Coworking Herisau bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen (Fachberater/in, Aufsichtsperson o.ä.) haftet Coworking Herisau im Rahmen der bestehenden Versicherungsverträge.
Bei einfach fahrlässigen Vertragsverletzungen haftet der Betreiber nur, wenn es sich um eine für die Vertragsdurchführung wesentliche Pflicht handelt.
Etwaige behauptete Ansprüche sind unverzüglich gegenüber Coworking Herisau geltend zu machen.
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

13. Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für alle selbst verursachten Schäden an Räumen, Ausstattung und vom Betreiber geliehenen oder überlassenen Gegenständen in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Dies gilt auch im Falle des Verlustes, der Beschädigung durch Dritte oder des Diebstahls eines Gegenstandes, der dem Kunden von Coworking Herisau geliehen oder überlassen wurde. Der Kunde haftet auch für alle Folgeschäden, die durch Ausfall oder Beeinträchtigung des Betriebs oder einer Sache Coworking Herisau entstehen.

14. Datenschutz

Die im Zusammenhang mit der zur Nutzung der Räumlichkeiten von Coworking Herisau erhobenen personenbezogenen Daten des Kunden werden gemäss der Datenschutzerklärung von Coworking Herisau, die unter https://coworking-herisau.ch/datenschutz/ abrufbar ist, verarbeitet.

15. Veröffentlichung der Firmennamen

Coworking Herisau kann die Firmennamen der Kunden auf unterschiedlichen Kanälen (z.B. Website, Social Media, Pressemeldung, etc.) veröffentlichen. Falls der Kunde dies nicht möchte, hat er Coworking Herisau umgehend darüber zu informieren.

16. Mieterverwaltungssystem

Coworking Herisau verwendet als Mieterverwaltungssystem und Community Plattform die Coworking Software "Cobot". Der Kunde stimmt durch das Akzeptieren dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gleichzeitig auch der Privacy Policy von Cobot zu. Diese sind hier verfügbar: https://www.cobot.me/en/privacy-policy

17. Salvatorische Klausel

Die Ungültigkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen der Verträge berühren nicht die Rechtswirksamkeit der Verträge als Ganzes. Anstelle der unwirksamen Vorschrift ist eine Regelung zu vereinbaren, die der ursprünglichen rechtlichen und wirtschaftlichen Zielsetzung der Parteien bona fide entspricht oder möglichst nahekommt.

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Soweit in den Verträgen nichts anderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bern.

Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen

Cobot ist die Web-Plattform, über die Coworking Herisau diese Website bereitstellt.

See Cobot Terms

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